Wird es bald eine Wohnkostenpauschale geben?27.4.2010
Beim FDP Parteitag in Köln fasste die FDP einen Beschluss zu den Hartz IV Wohnkosten. Nach dem Willen der FDP sollen zukünftig nur noch pauschalisierte Wohnkosten mit einem Festbetrag für Hartz IV Empfänger bewilligt werden. Dem Beschluss zufolge sollen jedoch die pauschalen Wohnkosten regional unterschiedlich gestaffelt sein. Das bedeutet, dass in einigen Regionen höhere Festbeträge für die Kosten der Unterkunft vergeben werden als in anderen. Gemeint sind damit die gesamten Wohnkosten, inklusive der Kosten für Heizung und Warmwasser. Die Kosten der Unterkunft sollen sich dann am jeweils örtlichen Mietspiegel orientieren.
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) befürwortet den FDP-Parteitagsbeschluss, denn er hatte bereits Anfang April diesen Jahres pauschale Wohnkosten gefordert. Das Vorstandsmitglied sagte: “In der Zeit, in der Sie Warmwasser-Anteile rein- oder rausrechnen oder das Kochgas vom Heizgas trennen, bringen Sie niemanden in Arbeit”. Aus seiner Sicht würde die bestehende Einzelfallberechnung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen keinen Sinn machen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Februar aber bereits die Bemessung der pauschalen Hartz IV Regelsätze kritisiert, da diese nicht die persönlichen Umstände berücksichtigen würden. Es ist zudem zu befürchten, dass die Mieter, die Hartz IV Leistungen beziehen vielerorts keine Wohnungen mehr finden werden, weil die pauschalen Festbeträge nicht mehr ausreichen könnten. Die Vertreibung der betroffenen Hartz IV Empfänger in ländliche Regionen wäre dann die Folge, denn dort sind die Mieten günstiger. Große Probleme verursachen zudem pauschale Heizkosten, sodass die Menschen in kalten Jahreszeiten die Heizung abstellen müssen, weil der pauschale Festbetrag nicht mehr ausreicht.
Den kompletten Artikel kann man bei gegen-hartz.de nachlesen.
Ist die Berliner Hartz IV Regelung zu großzügig?23.4.2010
Laut einem Medienbericht hat der Bundesrechnungshof die Wohnkostenregelung für Hartz IV Empfänger in Berlin gerügt. Nach Ansicht der Rechnungsprüfer verstoße die im vorigen Jahr geänderte Regelung zur Übernahme von Wohnkosten “teilweise gegen Bundesrecht”, berichtete die “Berliner Zeitung”. Dadurch entstehe dem Bund “jährlich ein Schaden in Millionenhöhe”. Nun solle das Bundessozialministerium prüfen, inwieweit es vom Land dafür Schadenersatz verlangen kann, heißt es in diesem Bericht. Vor allem gehe es in dem Streit um die Frage, wie lange das Land Berlin die Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger zahlen darf, wenn die Ausgaben für Miete und Heizung die festgelegten Richtwerte übersteigen. Geht man vom Bundesrecht aus, so ist dies nur für sechs Monate zulässig. Jedoch erlaubt dagegen die Berliner Regelung im Einzelfall auch einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Im vergangenen Jahr habe das Land aus ähnlichem Grund schon einmal rund 13 Millionen Euro an den Bund zurückzahlen müssen, weil die von 2005 stammende Regelung “offen gesetzwidrig” gewesen sei und danach konnten bis zu 18 Monate höhere Beträge gezahlt werden.
Laut der Zeitung hat der Berliner Senat seine Vorschriften verteidigt und betont, dass es Fälle gebe, in denen für den Hartz IV Empfänger zum einen gute Chancen auf einen Job bestünden und zum anderen aber auch ein Umzug teurer als der Verbleib in der Wohnung sei. Bei solchen Ausnahmefällen werde über die Frist von sechs Monaten gezahlt, denn das sei für die öffentliche Hand billiger als den Betroffenen zum Umzug zu nötigen.
Nachzulesen sind diese Informationen beim Evangelischen Pressedienst.
Sollen Hartz IV Empfänger zwischen der Spitzabrechnung aller Kosten und der Wohnkostenpauschale wählen können?29.3.2010
Hartz IV Empfänger sollten nach Ansicht des BA- Vorstandsmitglieds Heinrich Alt, zwischen individueller Erstattung der Wohn- und Heizkosten oder einer Wohnkostenpauschale wählen können. Für die “Frankfurter Rundschau” schrieb Heinrich Alt nach Kritik an seinem Vorstoß zur Einführung einer Wohnkostenpauschale einen Gastbeitrag: “Geben wir doch den Betroffenen die Chance zu wählen zwischen der Spitzabrechnung aller Kosten und der Pauschale.” Sein Vorstoß gehe “nicht zu Lasten der Ärmsten”, verhindere aber “überbordende Bürokratie und unnötige Gängelung”.
Bisher werden die Wohnkosten von Hartz IV Empfängern individuell nach Höhe der Miete erstattet. Kritiker vermuten, dass der Staat durch pauschale Wohnzuschüsse drastisch Kosten sparen wolle und dadurch viele Sozialhilfeempfänger zu einem Umzug gezwungen würden. Auf eine interministerielle Arbeitsgruppe verwies das Bundesarbeitsministerium, die die Vorschläge zur Änderung der Hartz IV Regeln erarbeiten soll. Eine Pauschalierung der Wohnkosten ist im Koalitionsvertrag von Union und FDP bereits angekündigt.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plädierte unterdessen in der Debatte um höhere Hartz IV Sätze für Kinder auf konkrete Hilfe statt Bargeld. Der “Passauer Neuen Presse” sagte sie am Samstag, sie plane ein “Netzwerk für Hilfe” zu organisieren, zu dem Maßnahmen wie Musik- Sport- oder Förderunterricht, Mitmachen in Ganztagsschulen oder ein warmes Mittagessen gehörten. “Ich bin gegen eine Erhöhung der Geldleistungen, also dass einfach mehr Geld an die Familien überwiesen wird.” Dass das Kind immer noch zur Tafel gehe oder auf dem Bahnhofsvorplatz herumlungere, verhinderten höhere Geldleistungen nicht. Frau von der Leyen sagt: “Ich will konkrete Hilfe vor Ort.”
Diese Informationen kann man bei boersen-zeitung.de oder bei Welt online nachlesen.
Weshalb wird der Vorschlag einer Wohnkostenpauschale für Hartz IV Empfänger kritisiert?26.3.2010
Hohe Wellen schlägt die Idee von Heinrich Alt, Vizechef der Bundesanstalt für Arbeit, die Wohn- und Heizkosten von Hartz IV Empfängern zukünftig als Pauschale (abhängig von der Region) zu zahlen.
Einerseits wegen der Begründung, dass Hartz IV Empfänger bislang den gegebenen Rahmen bewusst ausreizen würden. Andererseits aufgrund der Befürchtung, Gemeinden könnten versuchen sich auf diesem Weg zu sanieren.
Eine Wohnungspauschale die von den Städten festgelegt wird bietet aus Sicht von Heinrich Alt den Anreiz, „sich günstigeren Wohnraum zu beschaffen“. Eine hundertprozentige Versorgung durch den Staat sei schließlich konventionell. Dies hätte, so der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, auf Dauer Ausgrenzung und Isolation von Betroffenen zur Folge. Als „zynisch“ bezeichnet er, Hartz IV Empfängern vorzuwerfen, sie seien nur darauf aus, die gesetzlichen Leistungen voll auszunutzen. Amelie Buntenbach vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) argumentiert ähnlich: Die Wohnkostenpauschale würde zum „Einfallstor für Kürzungen des Regelsatzes“.
Aus anderer Sicht aber nichtsdestotrotz entsetzt, bewerten die Grünen die Idee von Heinrich Alt. Von „Zwangsumzügen“ reden die kommunalpolitischen Sprecher Markus Kurth und Britta Haßelmann. Anstatt sich darum zu kümmern, dass Hartz IV Empfänger Arbeit finden, würden sie zum Umzug gezwungen. Außerdem stelle die Wohnungspauschale, die für sie gleichbedeutend mit einer Senkung der Wohnkosten ist, eine „Kompensation für klamme Kommunen“ dar. Ohnehin sei ein solcher Schritt im Koalitionsvertrag schon besiegelt worden.
Nachzulesen bei BAföG Aktuell
Was kann einem Hartz 4 Empfänger beim Streit mit der Arge alles passieren?15.12.2009
In einer wahren Geschichte, geschrieben von Dietmar Brach (Arbeitslosenhilfe-Rheinlandpfalz), streitet ein Mann mit der Arge Koblenz um die Angemessenheit seiner Wohnung. Der Wohnungssuchende ist “vorübergehend” auf die Unterstützung seines Vaters angwiesen, da die Arge nur einen Teilbetrag der Miete übernimmt. Obwohl der Mann intensiv nach einer angemessenen Wohnung sucht und diese Wohnungssuche auch peinlich genau dokumentiert, kann er keine Wohnung finden, die den Vorstellungen der Arge entspricht.
Aus “vorübergehend” werden 3 Jahre, aber eine billigere Wohnung lässt sich nicht finden. Die Bitte des Mannes, ihn bei der Wohnungssuche zu unterstützen wurde ebenso ignoriert wie der Hinweis, dass sein Vater (Rentner) die finanzielle Unterstützung auf Dauer nicht mehr aufbringen kann.
Was weiter geschieht, kann man hier lesen:
Hat jeder Hartz 4 Empfänger das Recht auf eine Wohnung?
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II von einer Behörde nicht gezwungen werden können, in einem Obdachlosenheim zu wohnen. Hartz IV Empfänger haben das Recht auf die Anmietung einer Wohnung.
Geklagt hatte ein 59-jähriger Mann, dem ein Zimmer in einem Übergangsheim zugewiesen wurde.
Den kompletten Artikel kann man nachlesen bei:
Hartz 4: Geht es bei geschontem Vermögen immer gerecht zu?14.12.2009
Hartz 4 Empfänger können Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser behalten, wenn sie selbst darin wohnen, ohne dass ihnen die Zahlungen gekürzt werden. So lautet der Beschluss der neuen Regierungskoalition. Jede Eigentumswohnung und jedes Einfamilienhaus soll künftig vor dem Zugriff des Staates geschützt werden -- egal wie groß die Immobilie ist.
Ganz anders hingegen verhält es sich bei Mietwohnungen. Da gelten nach wie vor enge Grenzen. Wer als Hartz 4 Empfänger diese Grenzen überschreitet, dem werden die Mietzahlungen gekürzt oder er muss umziehen.
Kann das gerecht sein? Nachfolgende Kontraste-Reportage geht dieser Frage auf den Grund.
Darf einem Hartz 4 Empfänger die Grundsicherung aufgrund eines Mietkaution-Darlehens gekürzt werden?11.12.2009
Die Praxis sieht so aus, dass die Argen im Bedarfsfall zwar die Mietkaution in Form eines Darlehens vorstrecken aber die Grundsicherung des Hartz 4 Empfängers bis zur vollständigen Rückzahlung entsprechend kürzen.
Ein 58-jähriger Mann aus Plön reichte Klage beim Landessozialgericht ein und bekam Recht. Dies erscheint dem Anwalt des Klägers nicht unbedingt überraschend, denn es gibt gar keine Gesetzesgrundlage für eine ALG II Kürzung. Dass es sich hier um keinen Einzelfall handelt, zeigen die derzeit 200 laufenden Klagen gegen unterschiedliche Argen, allein in dieser Kanzlei in Plön.
Mehr dazu findet man hier:
Ein älteres Urteil ist hier zu finden:
Werden bei den Unterkunftskosten für Hartz 4 Empfänger bald die realen Kosten berücksichtigt?
Bei 175.000 Verfahren, die aktuell bei den Sozialgerichten laufen, dreht es sich zum Großteil nur um die Unterkunftskosten, sagte Gerd Landsberg.
Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes spricht sich dafür aus, dass die Unterkunftskosten für Hartz 4 Empfänger reformiert werden müssen. Das System der Wohnkostenübernahme soll auf eine Pauschale umgestellt werden. Zusätzlich soll der Bund sich stärker an den tatsächlichen Kosten beteiligen.
Ausführliche Informationen findet man hier:
Wann darf die ARGE einem Hartz-IV-Empfänger die Wohnungskosten kürzen?30.11.2009
Nur dann, wenn sie “ein schlüssiges Konzept” für die Neuberechnung der Wohnungkosten vorlegt. So urteilte laut dem Info-Dienst ”Kostenlose Urteile” das Sozialgericht Gießen vor etwa einer Woche (Sozialgericht Gießen; Beschluss vom 24.11.2009, Aktenzeichen: S 26 AS 1266/09 ER]. In dem dort verhandelten Fall hatte die ARGE einem Hartz-IV Bezieher die Wohnungkosten gekürzt und dies damit begründet, dass eine Auswertung der örtlichen Wohnungsanzeigen einen niedrigeren “angemessenen” qm-Preis ergeben hätte. Das Sozialgericht wies dies zurück und verlangte stattdessen die Vorlage eines nachvollziehbaren Konzeptes, aus dem hervorgehen müsse, wie diese Berechnung zustande gekommen sei.