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Hartz IV vor Gericht. Was passiert, wenn Hartz IV Empfänger klagen?03.5.2010

Die Beschwerden gehen in die Hunderttausende. Zehntausende Fälle landen vor dem Sozialgericht.

Die nachfolgenden Aufnahmen zeigen eine Reportage über verschiedene Fälle von Hartz IV Empfängern, die Klage beim Sozialgericht Koblenz eingeleitet haben.

Steigt die dramatische Klageflut von Hartz IV Fällen noch weiter an?22.4.2010

Beim Sozialgericht Berlin gingen erstmals in der Geschichte in einem Monat (März 2010) über 4000 neue Verfahren ein. Insgesamt 4524 Klagen – davon allein 3288 Hartz IV Verfahren (SGB II + SGB XII). 667 Hartz IV Fälle mehr als im Vormonat und rund 1000 (986) mehr als im März 2009. Damit setzt sich der Anstieg des Vorjahres verstärkt fort. Im Moment sind 110 Richterstellen besetzt, davon befassen sich 65 Richter ausschließlich mit Hartz IV. Im Bereich Hartz IV wird hauptsächlich um Einkommensanrechnung, Aufhebung bereits bewilligter Leistungen, Kosten der Unterkunft und Verletzung von Verfahrensfristen durch die Jobcenter (Untätigkeitsklagen) gestritten.

Die ersten Verfahren in denen es um die Härtefallregelung geht, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz IV Urteil aus dem Grundgesetz abgeleitet hat, sind inzwischen beim Sozialgericht Berlin eingegangen.

Um Lücken zu schließen, die aus der Pauschalierung der Regelleistung herrühren, hatte das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz  „unter engen und strikten“ Voraussetzungen für „seltene Fälle“ einen Leistungsanspruch für einen „unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen und besonderen Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums“ hergeleitet. Für die Vergangenheit besteht dieser Anspruch jedoch nicht, wie das BVerfG in einer weiteren Entscheidung noch einmal ausdrücklich klargestellt hat. Anspruch kann erst für die Zeit ab Urteilsverkündung am 9. Februar 2010 geltend gemacht werden.

Weitere Informationen und Beschlüsse zu Hartz IV Härtefällen am Sozialgericht Berlin findet man bei berlin.de

Hartz IV: Wird die Prozesskostenhilfe künftig gekürzt werden?15.4.2010

Der Thüringer Justizminister, Holger Poppenhäger (SPD), hat am Dienstag dazu aufgerufen, den Zugang zur Rechtsprechung auch für Personen mit geringem Einkommen weiterhin zu sichern. Der Justizminister kritisierte die vom Bundesgesetzgeber und Bundesrat angekündigten Kürzungen der Prozesskostenhilfe.

Holger Poppenhäger betonte, dass der Zugang zum Recht nicht von der Einkommenssituation des Einzelnen abhängen dürfe. “Die Erfüllung des Sozialstaatsgebots und das Justizgewährungsanspruchs hängen ganz elementar davon ab, dass auch Personen mit geringem Einkommen der Rechtsweg im Feld der Sozialgerichtsbarkeit offen steht.”

Von Beginn der Einführung der so genannten Hartz Reformen haben sich die Klagen auch vor den Thüringer Sozialgerichten im Vergleich zu 2000 nahezu verdreifacht. Diese dramatischen Zuwächse insbesondere im Bereich des Sozialgesetzbuches II bedeuten für die Richterinnen und Richter, wie das Servicepersonal an den Sozialgerichten eine außerordentliche Belastungssituation, betonte der Holger Poppenhäger anlässlich der Einweihung des neuen Sozialgerichtes in Nordhausen.

“Die Sozialgerichtsbarkeit ist bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit um eine rasche Abarbeitung der Verfahren bemüht. Dass ihnen dies gelingt, belegt die Statistik eindrucksvoll. Denn die Dauer der Klageverfahren ist trotz der Rekordzugänge im Durchschnitt rückläufig”, so der Minister. Er kündigte an, die angespannte Personalsituation an den Thüringer Sozialgerichten zu entschärfen.

Noch in diesem Jahr sollen im Zuge der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes Strukturreformen im Bereich des SGB II umgesetzt werden. Eine Arbeitsgruppe die vom Bundesrat eingesetzt wurde, erarbeite laut Aussagen des Justizministers dazu auch Maßnahmen, um an den Sozialgerichten die Arbeitsbelastung zu vermindern und deren Effizienz zu steigern.

Informationen gefunden bei TLZ.de  – Das Beste aus Thüringen

Werden die Rechtsmittel der betroffenen Hartz IV Empfänger eingeschränkt werden?23.3.2010

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 17/834) geht hervor, dass Hartz IV Empfänger sich immer erfolgreicher gegen fehlerhafte und rechtswidrige Bescheide der Behörden zur Wehr setzen. In den fünf Jahren seit Inkrafttreten der Arbeitsmarktreform ist die Zahl der Widersprüche und Klagen demnach kontinuierlich gestiegen. Von rund 667.000 im Jahr 2005 stieg die Zahl der Widersprüche und Klagen auf 805.000 im Jahr 2009. Im gleichen Zeitraum nahmen die Klagen von rund 39.000 auf 143.000 zu. Ganz oder teilweise erfolgreich waren 36,3 Prozent der Widersprüche 2009. Vor den Sozialgerichten gingen 48,8 Prozent der Klagen zugunsten der Betroffenen aus und somit ist die Erfolgsquote der Klagen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Die Quote der erfolgreichen Widersprüche verharrt auf hohem Niveau. Katja Kipping  warnt allerdings angesichts der erfolgreichen Gegenwehr vor Versuchen, die Rechtsmittel der Betroffenen einzuschränken.

“Ginge es nach den CDU-regierten Bundesländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, würde die rechtliche Wehrhaftigkeit der Betroffenen massiv geschwächt. Diese Länder haben im Bundesrat einen Antrag eingebracht, die Gebühren für die Beratungshilfe bei Anwälten auf 20 Euro zu verdoppeln und neuerdings weitere 20 Euro Gebühr für das Aufsetzen eines Widerspruchsbescheids durch den Anwalt zu verlangen. Der rechtliche Widerstand gegen das Armuts- und Ausgrenzungsgesetz Hartz IV und gegen die mangelhafte Praxis der Ämter soll offensichtlich mit einer ökonomischen Walze platt gemacht werden”, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Nachlesen kann man diese Informationen in einer Pressemitteilung vom 22.03.2010

Können Hartz IV Empfänger Härtefallansprüche rückwirkend geltend machen?26.2.2010

Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass für besondere, wiederkehrende und atypische Bedarfe ab dem 09.02.2010 über die sogenannte „Härtefallklausel” ein direkter Anspruch besteht und diese nach Art. 1 Abs. 1 GG beantragt werden können.

Die Bundesagentur für Arbeit hat gemeinsam mit dem Arbeitsministerium (BMAS) eine Härtefallliste herausgegeben, in der sie konkretisieren, was sie sich als atypische Bedarfe im Rahmen der Härtefallregelung vorstellen können. Diese Liste ist auf der Webseite www.arbeitsagentur.de zu finden.

In einer Anschlussentscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) mit dem Urteil vom 18.02.2010 entschieden, dass „in einem laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren” diese Sonderbedarfe auch für Altfälle rückwirkend geltend gemacht werden können (BSG v. 18.02.2010 – B 4 AS 29/09 R). Das Urteil wird ist damit begründet, dass auch in Altfällen in noch laufenden Verfahren das menschenwürdige Dasein rückwirkend gesichert sein muss.

Die Härtefallliste der BA/BMAS ist keinesfalls eine abschließende Liste, sondern es beständen durchaus weitere Ansprüche, stellte der Vorsitzende des 4. Senats, Thomas Voelzke bei der Urteilsverkündung klar.

Hartz IV Empfänger sollten also keinesfalls Überprüfungsanträge zurückziehen, zumindest nicht wenn nachfolgende Härtefall-Bedarfslagen vorliegen oder vorlagen:

>> Bedarfe aufgrund von Erkrankungen und medizinischer Behandlung, insofern es sich nicht um Ernährung handelt

>> Lernmittel und Schulmaterialen, auch eintägige Klassenfahrten und Ausflüge

>> wachstumsbedingter Bekleidungsbedarf von Kindern und Jugendlichen

>> besondere Bedarfe hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe wie Vereine, Internetkosten

>> Umgangskosten und Besuchskosten

>> sonstige laufende außergewöhnliche Kosten

Den ausführlichen Artikel findet man bei Tacheles e.V.

Wie stehen die Chancen, in einem Prozess gegen Hartz IV Bescheide Erfolg zu haben?12.2.2010

Gut, sagt Michael Kanert, der Richter am größten deutschen Sozialgericht in Berlin ist. Mehr als 50 Prozent der Klagen gegen Hartz IV Bescheide, die falsch berechnet oder fehlerhaft seien, werden zumindest teilweise gewonnen. Richter Kanert nennt dies einenbedenklichen Vorgang. Vor dem Berliner Sozialgericht haben sich seit 2005 die Hartz IV Klagen vervierfacht und die Zahl der damit befassten Richter stieg von 6 auf weit über 50. Diese rasante Zunahme der Berliner Sozialgerichtsfälle hat die Abendschau des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) aufgeschreckt, und die RBB-Redakteure wollten den Berliner Politiker finden, der für die Missstände in den Jobcentern der Bundeshauptstadt verantwortlich ist.

Michael Kanert: Sie haben ihn nicht gefunden, weil es ihn nicht gibt.“

Den gesamten Artikel zu diesem Thema findet man bei Südwest aktiv

Müssen Hartz IV Empfänger die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen aus eigener Tasche bezahlen?05.2.2010

Wenn die Kassen mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, dürfen sie Zusatzbeiträge erheben, die erstmals Mitte März fällig werden sollen. Neben der DAK hatten weitere Krankenkassen wie die Deutsche BKK und die BKK Gesundheit angekündigt, von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Es geht in der Regel um eine Pauschale von acht Euro im Monat.

Voraussichtlich müssen Hartz IV Empfänger die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus eigener Tasche bezahlen. Damit Langzeitarbeitslose nicht unter Druck geraten, ihre Kasse zu wechseln, wird derzeit an einer „schnellen und unbürokratischen“ Lösung gearbeitet, so die Angabe des Bundesarbeitsministeriums.

„Es gibt gegenüber den Jobcentern keine Anweisung“, sagte eine BA-Sprecherin. Marion Drögsler, Bundesvorsitzende des Arbeitslosenverbandes Deutschland empfiehlt allen Hartz IV Empfängern, die dennoch zum Wechsel aufgefordert werden, sofort Widerspruch einzulegen. Bisher sind dem Verband keine aktuellen Fälle bekannt.

Diese Meldung ist im gedruckten Tagesspiegel vom 04.02.2010 erschienen und kann in ausführlicher Form bei Der Tagesspiegel Deutschland nachgelesen werden.

Aus aktuellem Anlass: Widerspruch gegen Rückforderungsbescheide einlegen!25.1.2010

Wie sich vor kurzem herausgestellt hat, muss die Bundesagentur für Arbeit offenbar in mehreren hunderttausend Fällen Geld von Hartz IV-Beziehern zurückfordern.

Der Grund: Zum ersten Januar 2010 gab es eine Kindergelderhöhung um 20 Euro. Bei vielen Eltern ist der Betrag jedoch nicht wie sonst als Einkommen angerechnet worden. Die Folge ist, dass den Betroffenen zu viel ALG-II ausgezahlt wurde. Ungeklärt ist noch, ob es wirklich zu Rückforderungen kommen wird, weil der Aufwand für die Behörden ganz erheblich ist. Wenn es aber tatsächlich zu Rückforderungen kommen sollte, wird dieses durch einen Rückforderungsbescheid geschehen. Es ist den Betroffenen dann dringend zu raten, innerhalb der Monatsfrist gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen, da die Betroffenen ja in der Regel auf die Rechtmäßigkeit der Bescheide vertraut haben.

Freundliche Grüße,

Martina Wurl, Frank Koch

Anwaltliche Unterstützung beim Widerspruch wirklich kostenlos?23.1.2010

Wir werden oft gefragt, wie wir unsere Leistungen für ALG-II-Bezieher kostenlos anbieten können. Sollten ausgerechnet Anwälte ohne Bezahlung arbeiten? Die Antwort ist: Natürlich arbeiten wir nicht ohne Bezahlung. Unsere Rechnung geht jedoch nicht an unsere Mandanten, sondern – über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe – an die Staatskasse. Alles andere wäre auch gar nicht erlaubt. So sind wir schon durch das Gesetz verpflichtet, für unsere Tätigkeit eine Bezahlung zu verlangen. Ohne Bezahlung zu arbeiten ist bis auf wenige Ausnahmen schlicht verboten. Eine dieser Ausnahmen ist die “Schutzgebühr” von 10 EUR bei der Beratungshilfe, die vom Mandanten erbracht werden soll. Wir wissen, dass selbst 10 EUR von vielen unserer Mandanten schwer aufzubringen sind. Daher haben wir uns entschieden, darauf zu verzichten.

Grundsätzlich gilt: Ein Anwalt muss mit seiner Arbeit auch Gewinn erwirtschaften. Anwälten, die “in Armut verfallen”, wird die Zulassung entzogen, um sicherzustellen, dass sie unabhängig bleiben bzw. auszuschließen, dass sie aus Geldnot “käuflich” werden.

Wie funktioniert das mit Bezahlung durch die Staatskasse?

Damit wir mit der Staatskasse abrechnen können, muss ein Beratungshilfeantrag unseres Mandanten vorliegen. Da die Beantragung der Beratungshilfe ähnlich kompliziert ist wie das eigentliche Rechtsproblem, haben wir uns entschieden, unseren Mandanten die Antragstellung vollständig abzunehmen. Praktisch läuft das so: Der Mandant möchte zum Beispiel, dass wir seinen letzten Bescheid beim Amt überprüfen lassen. Damit wir dies tun können, senden wir unserem Mandanten das Formular für die Beantragung der Beratungshilfe. Der Mandant braucht das Formular lediglich zu unterschreiben und schickt es mit seinem Bescheid an uns zurück. Alle notwendigen Einträge im Formular machen wir.

Nachdem wir für den Mandanten tätig geworden sind, schicken wir eine Reihe von Dokumenten an das zuständige Amtsgericht. Diese sind das ausgefüllte Beratungshilfeformular, außerdem Kopien unserer Schreiben, mit denen wir für unseren Mandanten zum Beispiel eine Überprüfung seines Bescheides erwirkt haben, – sowie unsere Rechnung. Das Amtsgericht überprüft dann, ob unsere Abrechnung korrekt ist, überweist uns die Rechtsanwaltskosten und unsere Arbeit ist bezahlt – vom Staat.

Beste Grüße, Ihr Frank Koch

Hartz 4 Widersprüche 2009 – Die Bundesagentur musste mehr als 270.000 Hartz 4 Bescheide nachbessern!13.1.2010

Bis einschließlich November 2009 konnten 766.700 Widersprüche gegen Hartz 4 Bescheide erledigt werden. Dem Widerspruch der Hartz 4 Empfänger konnte in 206.000 Fällen ganz und in 73.200 Fällen teilweise stattgegeben werden, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur gegenüber der Nachrichtenagentur DAPD.

Heinrich Alt, zuständiges BA-Vorstandsmitglied für Grundsicherung sagte in einem Gespräch mit Report Mainz: “Wir haben erhebliche Qualifikationsdefizite, die noch verschärft werden durch eine hohe Personalfluktuation in unseren Arbeitsgemeinschaften.” Die hohe Anzahl falscher Bescheide führt er auf die schwierige Personalsituation in den zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zurück, die für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständig sind.

Zu wenig ausgebildetes Personal für das Ausstellen der Bescheide stünde zur Verfügung und bei der täglichen Arbeitsbelastung sei eine Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der Hartz 4 Behörden kaum möglich, beklagten Geschäftsführer der ARGE und der Jobcenter. Nach Informationen von Report Mainz, waren viele Mitarbeiter vorher bei der Telekom, als Hausmeister oder bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern beschäftigt.

Den kompletten Artikel kann man bei SWR3.de Report Mainz nachlesen und die Reportage mit dem Titel “Unqualifiziert und überfordert” kann man sie bei Das Erste  – REPORT MAINZ anschauen.

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