Wer zahlt die Beiträge für eine private Krankenversicherung, wenn man plötzlich Hartz IV Leistungen bekommt?29.4.2010
Seit Januar 2009 ist es privat Krankenversicherten(PKV) aufgrund der Gesundheitsreform fast unmöglich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Das hat erhebliche Konsequenzen für Hartz IV Empfänger, denn deren Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) werden vom Leistungsträger nicht übernommen. Aus diesem Grund müssen Hartz IV Empfänger einen Antrag auf Zuschuss zu ihrem PKV-Beitrag nach § 26 SGB II stellen.
Gemäß § 26 Abs. 2 SGB II zahlt die Arge aber nur einen Zuschuss in Höhe des Beitrages zur GKV. Dieser beträgt zur Zeit 126,05 Euro (§ 12 Abs. 1c S. 6 VAG). Vollkommen unrelevant ist dabei, ob diese Privatversicherung bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse besteht.
Der Beitrag zur PKV halbiert sich zwar – was man aber direkt bei der PKV beantragen muss, falls es nicht automatisch berücksichtigt wird – aber der Beitrag im Basistarif der PKV beträgt (2010) max. 581,25 Euro. Obwohl Hartz IV Empfänger davon zwar nur den halben Betrag von max. 290,63 Euro zahlen müssen, ist das i.d.R. aber immer noch deutlich mehr, als der nach § 26 SGB II gezahlte Zuschuss.
Sollte der Beitrag zur PKV höher sein als der Zuschuss nach § 26 SGB II, kann der Hartz IV Empfänger, sofern er nicht arbeitslos ist und ein Erwerbseinkommen erzielt, die Mehrkosten gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 SGB II zusätzlich von vorhandenem Einkommen absetzen.
Hat der Hartz IV Empfänger kein Einkommen sollte er überprüfen, ob er den Vertrag bei der PKV ruhend stellen und sich stattdessen bei der GKV zu einem günstigeren Beitrag freiwillig versichern kann, der durch den Zuschuss gedeckt ist. Sollte das nicht möglich oder der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auch dann noch höher sein als der Zuschuss, den der Leistungsträger übernimmt, muss man diesen keinesfalls aus den Hartz IV Leistungen zuzahlen.
Hartz IV Empfänger haben aufgrund der gerade erfolgten Gesetzesänderung des SGB II, wonach in § 21 SGB II eine sogenannte Härtefallregelung eingefügt wurde, nunmehr die grundsätzliche Möglichkeit, die über den Zuschuss hinausgehenden Kosten des PKV-Beitrages geltend zu machen. Lehnt der Leistungsträger das ab, kann ein Hartz IV Empfänger dieser Ablehnung widersprechen. In der Rechtsprechung wird mittlerweile überwiegend die Meinung vertreten, dass diese Beitragzuschussbegrenzung rechts- und verfassungswidrig ist.
Ausführlichere Informationen findet man auf der Webseite www.gegen-hartz.de
Ist die Berliner Hartz IV Regelung zu großzügig?23.4.2010
Laut einem Medienbericht hat der Bundesrechnungshof die Wohnkostenregelung für Hartz IV Empfänger in Berlin gerügt. Nach Ansicht der Rechnungsprüfer verstoße die im vorigen Jahr geänderte Regelung zur Übernahme von Wohnkosten “teilweise gegen Bundesrecht”, berichtete die “Berliner Zeitung”. Dadurch entstehe dem Bund “jährlich ein Schaden in Millionenhöhe”. Nun solle das Bundessozialministerium prüfen, inwieweit es vom Land dafür Schadenersatz verlangen kann, heißt es in diesem Bericht. Vor allem gehe es in dem Streit um die Frage, wie lange das Land Berlin die Unterkunftskosten für Hartz IV Empfänger zahlen darf, wenn die Ausgaben für Miete und Heizung die festgelegten Richtwerte übersteigen. Geht man vom Bundesrecht aus, so ist dies nur für sechs Monate zulässig. Jedoch erlaubt dagegen die Berliner Regelung im Einzelfall auch einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Im vergangenen Jahr habe das Land aus ähnlichem Grund schon einmal rund 13 Millionen Euro an den Bund zurückzahlen müssen, weil die von 2005 stammende Regelung “offen gesetzwidrig” gewesen sei und danach konnten bis zu 18 Monate höhere Beträge gezahlt werden.
Laut der Zeitung hat der Berliner Senat seine Vorschriften verteidigt und betont, dass es Fälle gebe, in denen für den Hartz IV Empfänger zum einen gute Chancen auf einen Job bestünden und zum anderen aber auch ein Umzug teurer als der Verbleib in der Wohnung sei. Bei solchen Ausnahmefällen werde über die Frist von sechs Monaten gezahlt, denn das sei für die öffentliche Hand billiger als den Betroffenen zum Umzug zu nötigen.
Nachzulesen sind diese Informationen beim Evangelischen Pressedienst.
Wird es für Hartz IV Empfänger bald neue Arbeitsplätze geben?22.4.2010
Bei den gestern getroffenen Kabinettsbeschlüssen stand der Arbeitsmarkt im Mittelpunkt. Die angestoßenen Neuerungen von Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen unter anderem dazu beitragen, Hartz IV Empfängern eine Jobperspektive zu geben.
Die zur Betreuung von derzeit fast 6,9 Millionen Hartz IV Empfängern verantwortlichen Jobcenter werden neu organisiert. Die Änderungen im Grundgestz werden so sein, dass die vom Bundesverfassungsgericht Ende 2007 für unzulässig erklärte Kooperation von Kommunen und BA, erlaubt ist. Die Begleitgesetze wurden vom Kabinett gebilligt. Die Zahl der Jobcenter, die Städte in Alleinregie betreiben, wurden auf Wunsch der Union von 69 auf bis zu 110 erhöht.
Schüler aus Hartz IV Familien , die mit Ferienjobs etwas dazu verdienen, sollen davon bis zu 1200 Euro komplett behalten dürfen. Für regelmäßige Schülerjobs gilt der monatliche Freibetrag von 100 Euro allerdings weiter.
Eine Sperre von über 900 Millionen Euro soll der Haushaltsausschuss aufheben, denn mit diesem Geld können die Jobcenter Alleinerziehenden, Jugendlichen und älteren Hartz IV Empfängern bessere Angebote machen. Es soll in Zukunft in jedem Jobcenter eine Beauftragte für Chancengleichheit arbeiten. Ihre Aufgabe wird sein, zu helfen Mütter in Jobs zu vermitteln, indem sie mit anderen Behörden nach Lösungen für die Kinderbetreuung sucht. Die Mentalität müsse sich ändern, sagt Frau von der Leyen. Noch immer werde davon ausgegangen, dass alleinerziehende Mütter dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden.
Hartz IV Empfänger unter 25 Jahren sollen binnen sechs Wochen ein Angebot für eine Ausbildung, Arbeit, Qualifizierung oder schulische Weiterbildung erhalten. Die Jobcenter machen das in der Praxis schon aber nun wird dies auch im Gesetz verankert.
Publiziert wurden diese Informationen vom Hamburger Abendblatt
Wird die Betreuung von Hartz IV Empfängern weiterhin “aus einer Hand” erfolgen?21.4.2010
Aus Regierungskreisen in Berlin wurde bestätigt, dass das Bundeskabinett nach monatlichem Ringen nun die Jobcenterreform auf den Weg gebracht hat.
Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf enthält die organisatorischen Einzelheiten für die Betreuung von Hartz IV Empfängern. Es wird damit die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen in den Jobcentern fortgesetzt, damit die Betreuung von Langzeitarbeitslosen weiter “aus einer Hand” erfolgt.
Notwendig geworden war die Neuregelung der Jobcenter nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Mischverwaltung aus BA und Kommunen für verfassungswidrig erklärt hatte. Bis zum Sommer soll sie Bundestag und Bundesrat durchlaufen. Für die Grundgesetzänderung sind dabei Zweidrittelmehrheiten zwingend.
Eine Vermittlungsoffensive ist auch im Regelwerk vorgesehen. Die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will, dass alle jungen Hartz IV Empfänger unter 25 Jahren innerhalb von sechs Wochen ein verpflichtendes Arbeits- oder Fortbildungsangebot erhalten. Mit einer Kürzung von Hartz IV muss jeder rechnen, der dieses Angebot ablehnt.
Mehr ausführliche Informationen findet man bei RP-Online.
Härtefallregelung: Müssen Hartz IV Empfänger doch länger auf die Umsetzung des Gesetzes warten?20.4.2010
Die Bundesregierung schiebt mehrere wichtige Gesetze auf, weil Deutschland eventuell bald den schuldengeplagten Griechen aushelfen muss. Davon betroffen sind auch die vom Bundesverfassungsgericht verordneten Härtefallregelungen für Hartz IV Empfänger.
Einem Zeitungsbericht zufolge schiebt die schwarz-gelbe Koalition dafür ein wichtiges Gesetzespaket auf. Hierbei geht es auch um das Zukunftsinvestitionsgesetz, das den Ländern Investitionen aus dem Konjunkturpaket II erleichtern soll, und die so genannten Härtefallregelungen für Hartz IV Empfänger, die die Umsetzung des jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Hartz IV absichern sollte.
An dieses Gesetzespaket sollten auch die möglichen Griechenland-Hilfen gekoppelt werden, berichtet die „Financial Times Deutschland“ unter Berufung auf das Finanzministerium.
Eine Aufschiebung der Härtefallregelungen könnte jedoch heikel werden. Erst am Montag wurden im zuständigen Haushaltsauschuss vier Stunden lang Experten zu dem Thema angehört – in der Annahme, das Gesetz werde wie geplant am Donnerstag verabschiedet. Jedoch hatten die Sozialverbände schon in der Anhörung das Verfahren mit der Härtefallregelung kritisiert. Es könnte also sein, dass die Umsetzung dieses Gesetzes noch länger auf sich warten lässt.
Diese und noch weitere Informationen zu diesem Thema findet man bei WELT ONLINE
Bleiben die Jobcenter für Hartz IV Empfänger erhalten?01.4.2010
Die Bundesregierung hat den Weg für eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter freigemacht. Weiterhin kann damit die Betreuung von rund 6,8 Millionen Hartz IV Empfängern aus einer Hand erfolgen.
Union und FDP hatten sich nach einem sehr langen Streit in der vergangenen Woche mit der SPD und den Ländern verständigt und das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der noch vor der Sommerpause vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll.
Es sollen die bundesweit 346 Jobcenter erhalten bleiben. Entfristet und erweitert wird das Modell der Optionskommunen, das bei den Hartz Reformen von der Union durchgesetzt worden war. Die Zahl der Kommunen und Kreise, die die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreuen, kann von heute 69 auf bis zu 110 oder 25 Prozent steigen.
Weitere Kommunen können bis Ende dieses Jahres die Option beantragen. Die Zahl der Hartz IV Empfänger ist nach Angaben des Deutschen Landkreistages im März gegenüber dem März des Vorjahres um 2,7 Prozent und gegenüber dem Vormonat um 0,9 Prozent gestiegen.
Vorläufige Daten besagen, dass im März 6,6 Millionen Menschen Hartz IV Leistungen erhielten. Die endgültige Zahl werde voraussichtlich bei rund sieben Millionen liegen, teilte der Landkreistag mit. Rund 50 Milliarden Euro geben Bund und Kommunen im Jahr für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen aus, davon zahlt der Bund rund 38 Milliarden Euro.
Diese Informationen kann man bei der Lausitzer Rundschau nachlesen.
Hartz IV: Wird Erspartes künftig besser geschützt sein?30.3.2010
Der Bundesrat hat am 26.03.2010 im Rahmen des “Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes” höheren Freigrenzen bei der Anrechnung der privat angesparten Altersvorsorge beim Arbeitslosengeld II zugestimmt.
Das sog. “Schonvermögen” wird sich von bisher 250 € auf 750 € pro Lebensjahr verdreifachen. Damit will die Bundesregierung die persönlichen Altersvorsorgeanstrengungen von Langzeitarbeitslosen stärken.
Um den Beitragssatz zur Arbeitsförderung stabil zu halten, wandelt das Gesetz das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für Arbeit im Haushaltsjahr 2010 in einen Zuschuss um, wodurch der Bund auf Rückzahlungen von voraussichtlich rund 16 Mrd. € verzichtet. Der Gesundheitsfonds erhält einen weiteren Zuschuss i.H.v. 3,9 Mrd. €.
Belohnung für private Altersvorsorge
Die Bundesregierung ermuntert Bürgerinnen und Bürger, mehr für die private Altersvorsorge zu tun. Gerade in der Wirtschaftskrise sei es konsequent, zu verhindern, dass Arbeitslose ihr Erspartes einsetzen müssen. Ziel ist es, dass sie wieder einen Arbeitsplatz finden und mit selbstverdientem Geld unabhängig von staatlichen Fürsorgeleistungen leben können.
Oft gelingt es jedoch trotz intensiver Bemühungen nicht, die Arbeitslosigkeit zu beenden, oder es ist vorübergehend nicht möglich, eine neue Beschäftigung zu finden. In diesen Fällen ist es für die Bundesregierung wichtig, dass die Gewährung von Arbeitslosengeld II möglichst nicht an zu hohem Altersvorsorgevermögen scheitert.
Schonvermögen wird verdreifacht
Voraussetzung ist, dass das Ersparte “unwiderruflich” der Altersvorsorge dient. Es darf auch nach Beendigung des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht widerrufen werden. Vielmehr muss das Geld so angelegt sein, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist.
Unter diesen Bedingungen ist die Erhöhung des Schonvermögens nämlich auch mit den Grundsätzen der bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für Arbeitsuchende zu vereinbaren. Im Übrigen hilft eine solche nachhaltige Sicherung zudem, das Risiko von Hilfebedürftigkeit im Alter zu verringern.
Beispiel: Nach der Neuregelung muss ein 50-jähriger Bezieher von Arbeitslosengeld II bis zur Grenze von 37.500 € zum Lebensunterhalt nicht auf Geld zurückgreifen, das er zur Altersvorsorge etwa in Lebensversicherungen angelegt hat. Bei einem 60-Jährigen macht die Anhebung einen maximalen Freibetrag von 45.000 € aus.
Zu berücksichtigendes Vermögen
Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, wenn jemand als bedürftig gilt und seine finanziellen Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat. Dazu gelten derzeit folgende Grenzen:
- Neben der Altersvorsorge von derzeit noch 250 € pro Lebensjahr bleibt auch der Riester-Vertrag unangetastet. Geschützt ist aber nur Altersvorsorgevermögen, das erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung steht.
- Unabhängig von der Altersvorsorge steht einem Hartz-IV-Empfänger auch ein allgemeiner Grundfreibetrag von 150 € je Lebensjahr zu, mindestens jedoch 3.100 €. Der maximale Freibetrag für Erspartes liegt für einen 60-Jährigen beispielsweise bei 9.000 €.
- Hinzu kommen 750 € je Person als Freibetrag für notwendige Anschaffungen.
- Beim Vermögen nicht mitgerechnet wird angemessener Hausrat und ein angemessenes Auto, das weniger als 7.500 € wert ist.
- Anrechnungsfrei bleibt auch die selbst bewohnte Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.
Weitere Information
Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz – SozVersStabG) (BR-Drs. 106/10 – PDF, 16 KB)
Wann kommt die geplante Hartz IV Härtefall-Regelung und wo wird sie festgelegt werden?16.2.2010
Michael Offer, Sprecher des Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) sagte am Montag in Berlin, dass der Minister nach dem Hartz IV Urteil Möglichkeiten für eine rasche Härtefall-Regelung sieht. Grundsätzlich bereit sei er auch, einzelne Teile des Urteils wie einen Sonderbedarf in Härtefällen relativ zügig umzusetzen. Offen seien jedoch die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte, dass sie noch in dieser Woche einen Katalog mit Härtefall-Beispielen von Langzeitarbeitslosen für die Jobcenter erstellen wolle. Auch künftig sollen kostspielige Anschaffungen nicht zusätzlich vom Staat bezahlt werden, sondern es geht dabei nur „um wiederkehrende, außergewöhnliche Belastungen“. Welchen Umfang der Katalog haben werde und welche Kosten für den Bund zu erwarten seien, ließ die Sprecherin der Arbeitsministerin offen. Es sei davon auszugehen, dass ein Sonderbedarf nicht zu eng gefasst werde. „Es wird voraussichtlich noch Interpretationsspielraum auch für den einzelnen Fallbetreuer vor Ort geben müssen“, sagte sie weiter.
Nach einer Darstellung des Finanzministeriums könnten die Härtefall-Vorgaben über das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz geregelt werden, mit dem die Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV Empfänger und der Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit umgesetzt werden sollen. Dieses Gesetz befindet sich bereits in der parlamentarischen Beratung.
Eine Erklärung zum Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz kann man sich hier anhören.
Den Originalartikel kann man bei Focus Online nachlesen.
Regelsätze Hartz IV – Wie werden die Karlsruher Richter das Existenzminimum definieren?08.2.2010
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will morgen, am Dienstag den 09.02.2010, Antworten darauf geben, wie viel man für ein menschenwürdiges Leben benötigt und wie sich dieser Bedarf berechnen lässt. Die Richter werden nicht nur über die Sätze für die Kinder, sondern über die Berechnung der Regelsätze Hartz IV allgemein, urteilen. Wie das Existenzminimum sachlich zu bestimmen ist wird nicht die einzige Frage sein, denn die obersten Richter wollen auch klarstellen, welche Ermessensfreiheit der Gesetzgeber bei der Festlegung der Sozialleistungen hat.
Die Karlsruher Richter werden sich zu der grundlegenden Frage äußern, ob der Regelsatz (derzeit 359 Euro) den Hartz IV Empfängern nicht nur das bloße Überleben sichern, sondern ihnen auch eine würdige gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen muss. Das hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts bereits angekündigt.
Die Regelsätze wollen die Richter offenbar nicht nur am Sozialstaatsgebot, sondern vor allem auch an Artikel 1 des Grundgesetzes , der die Menschenwürde garantiert, messen.
Ausführliche Berichte kann man auf folgenden Seiten finden:
Welches sind die größten Hartz IV-Baustellen?04.2.2010
Vieles sollte durch die Hartz IV Reform in unserem Land besser werden. Doch stattdessen sorgt das Reformpaket seit Jahren nicht nur für Ärger bei den Betroffenen, sondern auch Experten halten viele Punkte für verbesserungsbedürftig.
WELT ONLINE listet verschiedene Punkte auf, welche als die größten Baustellen angesehen werden:
Regelsatz: Wie viel Geld sollen Hartz IV Empfänger bekommen?
Zuverdienst: Wie viel Geld dürfen Hartz IV Empfänger zusätzlich verdienen und auch behalten?
Arbeitspflicht: Sollen die Sanktionen für Arbeitsunwillige angepasst werden? Und sollte, wie Ministerpräsident Roland Koch fordert, jeder Arbeitslose als Gegenleistung für die staatliche Hilfe arbeiten?
Schonvermögen: Wie viel Erspartes dürfen Hartz IV Empfänger für ihre Altersvorsorge behalten?
Fördern: Hartz IV Empfänger sollten gefordert aber auch gefördert werden. Doch reichen die Fördermaßnahmen aus, um den Wiedereinstieg in eine unbefristete Vollzeittätigkeit zu ermöglichen?
Klagewelle: Hartz IV beinhaltet viele ungeklärte Rechtsbegriffe. Wird es bis zu zehn Jahre dauern, bis diese Begriffe in klare Prozesse eingefügt sind?
Den ganzen Artikel kann man bei WELT ONLINE lesen.