Hartz IV – Wem nützt die Anhebung des Schonvermögens für die private Altersvorsorge?09.3.2010
Der Deutsche Bundestag hat eine Anhebung des Schonvermögens für Hartz IV Empfänger beschlossen. Dabei geht es jedoch nur um das Schonvermögen, das für die private Altersvorsorge verwandt wird. Bisher durften Hartz IV Empfänger pro Lebensjahr 250 Euro für die Altersvorsorge zurücklegen ohne dass der Anspruch auf Hartz IV Leistungen verwirkt wurde. Ab sofort können Hartz IV Empfänger 750 Euro pro Lebensjahr für die private Altersvorsorge verwenden.
Doch den Nutzen der Anhebung des Schonvermögens für die private Altersvorsorge haben die Versicherungsanstalten, denn die können künftig damit werben, dass die private Altersvorsorge pro Lebensjahr bis zu einem Betrag von 750 Euro “Hartz IV sicher” ist.
Die Anhebung ist also keine generelle Verbesserung für Hartz IV Empfänger, sondern ein Werbe- Instrument für die Versicherungsanstalten, damit die Bürger “Angstfrei vor Hartz IV” ihr Erspartes in die private Altersvorsorge anlegen.
Für die FDP bedeutet dies einen wirklichen “Win-Win” Effekt, denn einerseits wird den Menschen suggeriert, die FDP hat ein soziales Image, weil sie die Anhebung des Schonvermögens voran trieb und anderseits freuen sich die Versicherungskonzerne, die nun ihre Verträge besser verkaufen können. Die betroffenen Hartz IV Empfänger gehen leer aus.
Diese Informationen findet man bei gegen-hartz.de.
Was das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitteilte, kann man auf www.nrw.de nachlesen.