Willkommen!12.11.2009
In wenigen Tagen, am 16. November, starten wir hier unseren Blog, in dem wir Aktuelles zum Thema Hartz IV zusammenfassen und kommentieren.
Freundliche Grüße,
Ihre Fachanwälte Wurl, Koch & Naß
Bislang 4 Kommentare
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Hallo,Liebe Anwälte der Armen, es ist gut als 58 jährige gemobbte Arbeitslose zu wissen, dass es Sie gibt. Da eine Tätigkeit in ATZ, vorher gehabt, als gleichgestellte Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst schier aussichtslos scheint, werde ich ab 04/10 auf ALG II angewesen sein. Mein 21jähriger Sohn und ich wohnen zusammen, er erhält Schülerbafög in Höhe von 212 €, ich habe Eingliederungszuschußzusage. Ob die Arge dann für meinen Sohn 91 € (glaube ich) vom Bafög als Freibetrag gelten läßt und mir neben den 35% Mehrbedarf auch das Übergangsgeld von ALG I zu II zahlt, wage ich zu bezweifeln. Ich sehe schon wieder eine Flut von Widersprüchen auf mich zukommen. Wäre dann schön, wenn das Profis für mich tun könnten. Ist es eigentlich besser, wenn wir nicht als Bedarfsgemeinschaft auftreten, sondern nur als zusammen wohnend.
Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihr Engagement. Das gibt Kraft.
B. und J. Croy -
Hallo u. e. guten Tag, Frau Wurl, Herr Koch, Frau Naß!
Meine wohlwollenden und herzlichen Wünsche für ihren Start [Blog] sind bei Ihnen. Vor allem viel Kraft, Ausdauer und Geduld mit uns Betroffenen.
Gerne würde ich einige konkrete Fragen an Sie richten, usw.; Dazu brauche ich aber noch den rechten Mut und eine Portion mehr an Selbstvertrauen usw.; Bis dahin alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit!
Ihr L. Cranach -
Die Tafeln helfen so gut es geht bei der Versorgung mit Lebensmitteln. Ich bemühe mich auf meiner Website nach Kräften, geplagten Hartz-IV-Empfängern eine Möglichkeit für Taschengeld-Verdienst zu verschaffen. Es freut mich, dass Sie hier eine Platform errichtet haben, wo die Not in rechtlichen Fragen etwas gemilder wird. Weiter so!
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Wer lesen kann, war schon immer klar im Vorteil

Da schreibe ich -und sehe das Willkommen erst jetzt.
Also dann- gutes Gelingen!
Ich hoffe, dass noch sehr viel mehr Leben hier herein kommt.@ L.Cranach
Da sie “anonym” sind- können Sie doch getrost fragen und/oder ihre Anliegen vortragen.
Wer nicht wagt (fragt) der nicht gewinnt.
Also nur Mut- kann gar nichts passieren!
@ Windrad
Ich habe zwar ihre Website angeklickt, aber wenn Sie für einen “Taschengeld-Verdienst” werben (?) wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Ein Gewinn gleich welcher Art muss ja bei der ARGE angegeben werden. Wenn jemand übers Internet Geld “verdient” dann kann dies ja auch ermittelt werden, schliesslich herrscht ja “Konteneinsicht” und wenn man etwas “verdient” muss das Geld ja irgendwohin überwiesen werden.
Vielleicht sind sie so freundlich und erläutern das näher? Nur damit keine Missverständnisse aufkommen. Vielen Dank.LG Julchen